imagePressemitteilung vom 21. November 2018

Das BLW (Bundesamt für Landwirtschaft) streicht den Selbsteinkellerern den Status als Produzenten. Diese akzeptieren die Gleichmacherei zwischen Importeuren und bodenverhafteten Produzenten nicht.


Die SVSW (Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern) lehnt den Wortlaut der neuen Weinverordnung, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ab. Die Änderungen, die im Zuge der letzten Revision eingebracht und am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden, haben dazu geführt, dass den Selbsteinkellerern der Status als Produzenten aberkannt wird.

Die alte Verordnung unterschied zwischen Handel und Produzenten, die ausschliesslich Weine aus dem eigenen Anbau verkaufen.

Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, denn die administrativen Anforderungen sind für einen Handelsbetrieb, der kauft, importiert und wieder verkauft nicht die gleichen wie für einen Selbsteinkellerer. Die Kellerbuchhaltung beruht beim Handel nicht auf der Produktion im Rebberg, was die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz heikler macht.

Die Weinbauern können nicht mit Händlern gleich gestellt werden, denn sie bearbeiten den Boden mit allen Risiken, die das Rebjahr mit sich bringt. Es gibt für sie keine Einkommensgarantien, und sie bezahlen einen immer höheren Preis für den Klimawandel.

Die Produzenten werden bereits jetzt durch Massnahmen der Landwirtschaftspolitik sehr stark kontrolliert. Die Behörden kennen sozusagen jedes Detail ihres Betriebes. In Zeiten, wo Waren immer einfacher Grenzen überqueren, werden lokale Produzenten immer noch mehr kontrolliert, obwohl die Amtsstellen bereits jede ihrer Parzellen kennt: Lage, Fläche, Sortenbestand, Jahresertrag für jede Sorte, Alkoholgehalt, Bezeichnung usw.

Das BLW hat beschlossen, den Produzenten die gleichen Anforderungen für Kontrolle und Kellerbuchhaltung aufzuerlegen wie den grossen Importeuren. Und dies obwohl sich die Branche, vertreten durch den Branchenverband Schweizer Reben und Wein, anlässlich der Vernehmlassung einig war und verlangt hat, dass die Produzenten ihren Status behalten und von einer vereinfachten Buchhaltung profitieren können.
Diese Forderung war bisher bei jeder Anhörung wiederholt worden.

Es sei daran erinnert, dass es das BLW war, welches verlangt hat, dass sich die landwirtschaftlichen Sektoren in Branchenverbänden organisieren und dass diese die wichtigsten Ansprechpartner sein sollen.
Nun stellen wir fest, dass das BLW die Meinung der Branche einfach ignoriert.

Diese Neuerung in der Verordnung ist eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung, welche viele kleine Betriebe in Bedrängnis bringt. Und dies obwohl uns die Behörden und die Politiker das Gegenteil versprechen.

Die Produzenten bezahlen schon heute einen grossen Preis angesichts des grossen Marktdrucks durch ausländische Billigweine. In dieser Situation sollte das BLW eigentlich besser die lokale Produktion unterstützen, die bereits durch ihre geografische Nähe eine hohe Transparenz garantiert.

Wenn sich die Winzer mit den gleichen administrativen Aufgaben wie die grossen Händler konfrontiert sehen, ohne indessen von den Vorteilen (Einfuhrrechte, Recht auf unbeschränkte Mengen) zu profitieren, werden sie die Rechnung machen und sich wohl rasch für den Status als Händler entscheiden.

Für die Produzenten handelt es sich nicht nur um eine Erhöhung des administrativen Aufwands, sondern um eine schwer zu bewältigende zusätzliche finanzielle Last.

 

Und schliesslich ist es für die Konsumenten sehr wichtig, dass sie die Weine direkt beim Produzenten beziehen können. Die Behörden müssen diesen an der Urne so oft ausgesprochenen Willen unterstützen.

 

Vorstand der Selbsteinkellernden Weinbauern
Béat Kamm:  044 865 43 01   info@weingutschloss-zh.ch
Jean-Denis Perrochet: 079 789 19 88  info@lamaisoncarree.ch
Willy Cretegny, Präsident:  079 626 08 25  info@la-deviniere.ch