image Artikel in Uniterre Zeitung veröffentlicht - März 2024

 

Die Weinbauern und -bäuerinnen sagen NEIN!

Seit sechs Jahren bekämpft die Schweizerische Vereinigung der selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) entschlossen die neue Kellerkontrolle. Diese Widerstandsbewegung wird durch die unnachgiebige Haltung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) und des für Weinbau zuständigen Bundesrates noch verstärkt.

Kurz erklärt brachten die Betrügereien eines grossen Weinhändlers schwerwiegende Änderungen. Anstatt den Betrüger zu strafen, entschied das BLW, für den gesamten Weinsektor strengere Kriterien einzuführen, und wählte die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) als Kontrollorgan.

Im Jahr 2002 zwangen die bilateralen Abkommen mit der EU das BLW zur Einführung einer eidgenössischen Kontrolle für alle Weinproduzenten. Den selbsteinkellernden Weinbauern, die nur ihre eigene Ernte verkaufen und deshalb keine Trauben kaufen, wurde eine Ausnahme zugestanden, d.h. die kantonalen Kontrollen genügten und eigneten sich besser für die KMU. Wegen der erwähnten Betrugsaffäre änderte das BLW 2018 die Weinverordnung und unterwarf die selbsteinkellernden Weinbauern den gleichen – für sie aber strengeren - Kontrollen wie den Grosshandel inkl. Importfirmen. Für uns brachte dieser Entscheid das Fass zum Überlaufen. Diese Änderung bedeutet für uns mehr administrative Auflagen und Kontrollen, während unsere Schuhsohlen jetzt kaum noch den Boden der Rebberge betreten, da wir unsere Zeit im Büro verbringen.

Trotz allem haben wir den Eindruck, alles richtig gemacht zu haben. Wir beteiligten uns an der Vernehmlas-sung für den Entwurf der Weinverordnung; wir betonten, Produzenten zu sein, und den kantonalen Behörden bereits alljährlich die verlangten Daten zu liefern. Sie erhalten die Liste unserer Parzellen, mit den angepflanzten Rebsorten, der Anzahl Rebstöcke pro Hektar und der geernteten Traubenmenge. Wir können sogar ohne Zögern bestätigen, wesentlich transparenter zu sein als der Weingrosshandel.

Ausserdem wurden wir während der Vernehmlassung von allen Dach- und Berufsorganisationen der Branche unterstützt. Alle riefen dazu auf, den Status der selbsteinkellernden Weinbauern und -bäuerinnen anzuerkennen, da dieser klar die Transparenzanforderungen erfüllt. Trotz dieser Unterstützung durch den gesamten Weinsektor führte der Bundesrat am 1. Januar 2018 die neue Verordnung ein.

Uns blieb kaum eine andere Wahl als entweder den Kopf einzuziehen oder NEIN zu sagen.

Trotz der Risiken entschieden sich über 80 Weinbauern und -bäuerinnen, diese Kontrolle zu verweigern. Seit über einem Jahr ist nun unser Einspruch beim Eidgenössischen Verwaltungsgericht* hängig. In Erwartung des endgültigen Entscheids haben einige Kantone die Gerichtsverfahren suspendiert, während andere gegen die Widerstand leistenden Weinbauern und -bäuerinnen energisch vorgingen (Gerichtsvorladungen, Strafen, Androhung von Gefängnisstrafen). Wir haben uns entschieden, bis zum Ende zu kämpfen; inzwischen schliessen sich immer mehr Weinbauern und -bäuerinnen der Widerstandsbewegung an.

Unsere Zukunft ist gefährdet!

Wir verlangen bereits seit langem die Anerkennung des spezifischen Charakters unseres Berufsstandes, denn es geht um das Weiterbestehen unserer Betriebe. Da die Eigenossenschaft dazu tendiert, sich den europäischen Regeln anzupassen, sind in der nahen Zukunft leider zusätzliche Anforderungen und Kontrollen zu erwarten (Etikettierung, sanitäre Auflagen, usw.). Der Druck dieser immer grösseren administrativen Auflagen führt dazu, dass wir unseren Beruf einfach aufgeben; in vielen kleinen Betrieben, gibt es keine Nachfolger mehr. Eine Erleichterung der administrativen Auflagen würde die nachfolgende Generation ermutigen, die Betriebe zu übernehmen, auf die unsere Regionen und unser Land so stolz sind.

Bei diesem Kampf um die Anerkennung als selbsteinkellernde Weinbauern und -bäuerinnen geht es auch noch um ein anderes grundsätzliches Problem. Wenn wir dem Weinhandel gleichgestellt werden, besteht eine grosse Gefahr, dass wir unsere Infrastrukturen nicht mehr in der Weinbauzone installieren dürfen, sondern gezwungen werden, in die Gewerbezone zu ziehen.

Weinbauern und -bäuerinnen, haben Sie genug von der Kellerkontrolle?

Bauern und Bäuerinnen, haben Sie den Mut, dem Tsunami der administrativen Auflagen NEIN zu sagen?

Schliessen Sie sich einer starken Bewegung an, die mit den Behörden eine echte Kraftbeziehung kreiert.

 

Willy Cretegny – SVSW Präsident

 

*Der Entscheid des Eidgenössischen Verwaltungsgerichtes wurde im Moment der Beendigung der Seitengestaltung dieser Zeitung veröffentlicht. Der Einspruch der SVSW wurde abgewiesen. Weitere Informationen folgen demnächst.

 

Artikel in Uniterre Zeitung veröffentlicht - März 2024

 

> Mehr über unseren Widerstand gegen Kellerkontrolle

>> Musterbriefe zum Herunterladen